Seit dem Jahre 1999 bin ich berechtigt, den Titel des Fachanwalts für Familienrecht zu führen.
Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse in allen Gebieten des Familienrechts:
Bekomme ich Unterhalt?
Habe ich auch Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung?
Bekomme ich Unterhalt, obwohl ich nicht verheiratet war?
Wer bekommt die Kinder?
Wann kann ich die Kinder sehen?
Wie berechnet sich der Kindesunterhalt? W
as wird aus unserem Vermögen?
Was bedeutet Zugewinn?
Was wird mit der Ehewohnung?
Wie wird der gemeinsame Haushalt geteilt?
Diese und andere Fragen beantworte ich Ihnen gerne.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin!
Seit dem Jahre 1989 bin ich als Justitiar im Kreisverband der Haus- und Grundbesitzervereine des ehemaligen Landkreises Goslar von 1949 e.V. mit ca. 1.000 Mitgliedern tätig.
Aufgrund dieser Tätigkeit verfüge ich über ein umfangreiches Erfahrungsspektrum in der außergerichtlichen Beratungspraxis auf dem Gebiet des Grundstücks- und Mietrechtes.
Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten selbsverständlich auch in allen gerichtlichen Angelegenheiten.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, den Schaden regulieren möchten, Schmerzensgeld erwarten, mit dem Kraftfahrzeug zu schnell oder sogar unter Alkoholeinfluss gefahren sind, Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und/oder sogar der Verlust des Führerscheins droht und Sie Hilfe benötigen oder auch nur eine Erstberatung wünschen - Herr Rechtsanwalt Kramer berät und vertritt Sie kompetent in allen Fragen des Verkehrsunfallrechts (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Wertminderung), des Fahrerlaubnisrechts (Entziehung des Führerscheins, Alkohol, Cannabis, Punkteeintrag, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) und des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts (Bußgeldbescheid, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeits-überschreitung, Trunkenheit, Drogen, Strafbefehl, Fahrverbot, Führerscheinentzug).
Als allgemeines Zivilrecht bezeichne ich sämtliche vertragliche Angelegenheiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen, Privatpersonen untereinander oder auch zwischen Unternehmen, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.
Hierunter fallen eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen des täglichen Lebens, zum Beispiel Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge. Zum Beratungsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Kramer gehören die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadensersatz.
Ob es um eine Erbschaft, einen Pflichtteilsanspruch oder ein Vermächtnis geht - das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Bezügen gerade auch zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht und Sozialrecht.
Ich berate bei der Planung und Gestaltung des Nachlasses (Einzeltestament, Ehegattentestament, Ehevertrag). Nach Eintritt des Erbfalls berate und vertrete ich Erben, Miterben in Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte. Ich führe streitige Erbscheinsverfahren und setze beim Erbstreit Ansprüche gegen andere Beteiligte durch.
Zusätzlich vorsorgend bin ich bei Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht behilflich.
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